Datenschutz

Beschränkte Anzahl Daten
Der Vereinsvorstand des „TVU-Sport für Alle“ verlangt nur jene Personendaten von den Mitgliedern, die in einem direkten Zusammenhang mit dem Vereinszweck stehen. Will er darüber hinaus Daten erheben und bearbeiten, so wird der Vorstand die Mitglieder vorgängig darüber informieren, zu welchem Zweck er die Angaben verwenden will.
Grundsätzlich erhebt der „TVU-Sport für Alle“ nur Personendaten, die unbedingt notwendig sind. Besonders schützenswerte Personendaten (beispielsweise Daten über politische Tätigkeiten oder religiöse Ansichten, Gesundheitsdaten etc. werden gar nicht erhoben.
Zudem weist er darauf hin, dass es dem Mitglied freigestellt ist, die fraglichen Daten mitzuteilen.

Weitergabe von Daten an Dritte ausserhalb des Vereins
Der „TVU-Sport für Alle“ verzichtet grundsätzlich auf die Weitergabe von Mitgliederdaten an Dritte, ausgenommen ein Gesetzt verlangt die Herausgabe der Daten.

Bekanntgabe von Mitgliedsdaten innerhalb des Vereins
Im „TVU-Sport für Alle“ werden Mitgliederdaten intern nur zur Ausübung von Mitgliedsrechten ausgehändigt (Beispielsweise Einberufung einer ausserordentlichen GV usw.).

Bekanntgabe von Mitgliedsdaten an den Dachverband
Der „TVU-Sport für Alle“ und TVU-Zentralverband sind voneinander unabhängige juristische Personen mit eigener Rechtspersönlichkeit, weshalb der Zentralverband als Drittperson gilt. Eine Bekanntgabe von Mitgliederdaten des Vereins an den Zentralverband ist daher grundsätzlich nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich oder falls der „TVU-Sport für Alle“ in seinen Vereinsstatuten klar umschreibt, welche Mitgliederdaten zu welchem Zweck dem Zentralverband bekannt gegeben werden können.

Auskunftsrecht und weitere Rechtsansprüche der betroffenen Personen
Gemäss Datenschutzgesetz haben alle Mitglieder das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche Daten über sie bearbeitet werden.

Quelle: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Umgang mit Mitgliederdaten in einem Verein, 2019

Kontakt