Die Generalversammlung (GV) wird auch Jahresversammlung genannt
Einladung | Bilanz und Erfolgsrechnung folgt | Jahresbericht folgt | Revisionsbericht folgt | Protokoll der GV folgt |
Vorjahre: siehe Archiv
Der «TVU-Sport für Alle» bietet ein breites Sportprogramm an. Um dieses Sportangebot überhaupt möglich zu machen, mietet er von der Stadt und vom Kanton Zürich Turnhallen an verschiedenen Orten in der Stadt; er hat zudem zur Durchführung des Sportbetriebes eine kleine Anzahl von Trainingsleiterinnen und -leitern engagiert. Ergänzend zu diesem Sportprogramm werden Bergwanderungen, Weihnachtsessen usw. angeboten.
Dies alles funktioniert nur, wenn im Hintergrund eine Organisation wirkt und für Kontinuität und die Übernahme von Verantwortung sorgt. Diese Organisation ist der Verein «TVU-Sport für Alle» mit seinem Vorstand und seinen Revisoren als verantwortliche Organe. Dabei bilden die sogenannten Statuten die Organisationsgrundlage für den Verein. Darin ist festgeschrieben, dass jedes Jahr die Mitglieder an einer Versammlung – der sogenannten Generalversammlung – über die sportliche und finanzielle Entwicklung des Vereins informiert werden müssen. An dieser Versammlung bestimmen die Mitglieder, wer den Verein führen und wie viel die Vereinsmitgliedschaft kosten soll.
Verfasser: Toni Kilchmann, Präsident SfA